Nach einem Umzug müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen beim Einwohnermeldeamt der neuen Stadt ummelden – bei Verspätung droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. Parallel sollten Sie KFZ-Zulassung, Rundfunkbeitrag (GEZ), Banken und Versicherungen über die neue Adresse informieren, um Zustellprobleme und Mahnungen zu vermeiden.

1. Einwohnermeldeamt: die wichtigste Frist

Die Meldepflicht ist bundesweit einheitlich im Bundesmeldegesetz geregelt. Die Frist von zwei Wochen beginnt mit dem tatsächlichen Einzugsdatum, nicht mit der Unterschrift des Mietvertrags.

Was Sie zur Ummeldung benötigen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter (seit 2015 gesetzlich vorgeschrieben, muss vom Vermieter innerhalb von zwei Wochen nach Einzug ausgestellt werden)
  • Bei Familien: ggf. Geburtsurkunden der Kinder

So geht die Ummeldung

  1. Online über wohnsitzanmeldung.gov.de, sofern Sie einen Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion und eine digitale Wohnungsgeberbestätigung haben – vollständig ohne Termin möglich.
  2. Persönlich beim Bürgeramt/Einwohnermeldeamt der neuen Stadt, meist mit vorheriger Terminvereinbarung.

Bußgeld bei Fristversäumnis

Wer die Frist verpasst, riskiert nach dem Bundesmeldegesetz ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. Die genaue Höhe liegt im Ermessen der zuständigen Behörde – kurze, unverschuldete Verzögerungen werden in der Praxis häufig milder oder gar nicht sanktioniert, verlassen sollte man sich darauf aber nicht.

2. KFZ-Ummeldung

Wenn Sie in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Zulassungsstelle ziehen, muss auch Ihr Fahrzeug umgemeldet werden – üblicherweise ebenfalls innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug. Je nach neuer Stadt ändert sich dabei das Kennzeichen (Ortskürzel), außer Sie beantragen ein Wunschkennzeichen mit dem bisherigen Kürzel, sofern die neue Zulassungsstelle das anbietet.

Benötigte Unterlagen für die KFZ-Ummeldung sind in der Regel: Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Personalausweis, aktuelle Meldebescheinigung, eVB-Nummer der Versicherung (falls sich der Versicherungstarif durch die neue Region ändert) sowie ggf. der HU/AU-Nachweis.

3. Rundfunkbeitrag (GEZ) ummelden

Der Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung erhoben und beträgt 2026 weiterhin 18,36 Euro pro Monat. Eine Ummeldung ist kostenlos und erfolgt am schnellsten online über rundfunkbeitrag.de mit Ihrer 9-stelligen Beitragsnummer.

Wichtig: Die alte Wohnung wird beim Umzug nicht automatisch abgemeldet, und die neue wird nicht automatisch angemeldet – Sie müssen aktiv tätig werden, sonst drohen Mahnungen oder unnötige Doppelzahlungen. Ziehen Sie zu einer Person, die bereits Rundfunkbeitrag zahlt, können Sie Ihr eigenes Beitragskonto abmelden und die bestehende Beitragsnummer des Haushalts nutzen.

Übersicht: Alle wichtigen Ummeldungen nach dem Umzug

Stelle Frist Kosten Online möglich?
Einwohnermeldeamt 14 Tage nach Einzug Meist kostenlos Ja, über wohnsitzanmeldung.gov.de (mit eID)
KFZ-Zulassungsstelle Meist 14 Tage Gebühr für neue Kennzeichen/Zulassung Teilweise online (i-Kfz), sonst vor Ort
Rundfunkbeitrag (Beitragsservice) Zeitnah, keine feste gesetzliche Frist Kostenlos Ja, über rundfunkbeitrag.de
Banken/Versicherungen Zeitnah Kostenlos In der Regel ja, über Online-Banking/Kundenportal
Arbeitgeber Zeitnah Kostenlos Meist formlos per E-Mail
Post-Nachsendeauftrag Vor dem Umzug einrichten Kostenpflichtig, zeitlich befristet Ja, über deutschepost.de

Checkliste: Reihenfolge der Ummeldungen

  1. Vor dem Umzug: Nachsendeauftrag bei der Post einrichten.
  2. Direkt nach Einzug: Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter einholen.
  3. Innerhalb von 14 Tagen: Einwohnermeldeamt und ggf. KFZ-Zulassungsstelle.
  4. Kurz danach: Rundfunkbeitrag, Banken, Versicherungen, Arbeitgeber, Ärzte, Vereine, Online-Konten mit Adresshinterlegung.

Wie viel kostet Ihr Umzug?

Neben den Behördengängen ist die Kostenplanung der größte Aufwand bei einem Umzug. Nutzen Sie unseren Umzugsrechner, um in wenigen Minuten eine realistische Preisspanne für Ihren Umzug zu erhalten.

Quellen

Hinweis: Genaue Zuständigkeiten für die KFZ-Ummeldung und Verfahrensdetails können sich je nach Stadt/Landkreis unterscheiden. Bitte prüfen Sie die Angaben Ihrer örtlichen Zulassungsstelle.